Frauen machen Druck – Kunstblüten

Frauen machen Druck – Kunstblüten

NEWS:
Die Kunstblüten gehen auf Wanderschaft

Am 21. April 2024 endet die Ausstellung in unserer Werkgalerie. Etwa zweihundert Augen, also: einhundert Augenpaare, haben in den letzten sechs Wochen die Ausstellung genießen können. Doch nicht nur vor Ort konnten Einblicke in das künstlerische Gleichstellungsprojekt gewonnen werden. Am 10. April 2024 erschien darüber hinaus ein Beitrag der Kunstwissenschaftlerin und Galeristin Karin Weber, die mit einem Artikel in den Dresdner Neuste Nachrichten die Ausstellung sowie die Kunstaktion publik machte. Nun erobern die „Kunstblüten“ weiter den Stadtraum.

Neben den kommenden Aktionstagen gibt es noch mehr Neuigkeiten. Die Ausstellung „Frauen machen Druck – Kunstblüten“ ist zu Gast im:

*sowieso* Dresden – Frauen für Frauen e.V.
Angelikastraße 1, 01099 Dresden.
Eröffnung: 06.05.2024  I  19 Uhr
Ausstellung vom 07.05.2024 – 17.06.2024
näheres bald hier

Mit ihrer Kunstblüte beteiligen sich folgende Künstlerinnen an dem künstlerischen Gleichstellungsprojekt: Leonore Adler, Eva Bröer Kuczera, Conny Cobra, Constanze Deutsch, Svea Duwe, Rita Geißler, Kerstin Franke-Gneuss, Astrid Goldhard, Angela Hampel, Karin Heyne, Anja-Alexandra Kaufhold, Katharina Lewonig, Heidi Morgenstern, Maja Nagel, Sandra Rosenstiel, Bianca Seidel, Katharina Seidlitz, Gudrun Trendafilov, Theresa Wenzel,
Nadine Wölk

Die Aktion wird unterstützt von: Ausländerrat Dresden e.V., Bibliothek Pieschen, Buchhandlung Pusteblume, Dresdner Sezession 89 e.V.-galerie drei, Frauenzentrum „Guter Rat“, Gedenkstätte Bautzner Straße, Käferklause, Kreative Werkstatt Dresden e.V. (Projektinitiatorin), Programmkino Ost GmbH, Societätstheater GmbH Dresden, sowieso-Frauen für Frauen e.V., Stiftung Käthe Kollwitz Haus Moritzburg, THEATERKAHN-Dresdner Brettl gGmbH, Zentralwerk e.V.

Sie wollen unser Projekt ebenfalls gern unterstützen? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit unserer Projektkoordination unter: franz@kreative-werkstatt.de Kontakt aufnehmen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.